Ein neues Wappen wäre nicht notwendig gewesen. Üblicherweise
wird bei einer Fusion ohne Namenswechsel nicht nur der Name, sondern auch
das
Wappen der grössten Gemeinde übernommen. Erst seit etwa 1980 ist bei
solchen Fusionen der Wunsch nach einem neuen Wappen auffallend häufiger
vorhanden. Bei zwei Gemeinden lassen sich die beiden Wappen oft recht gut
vereinen. Aber bei mehr als zwei Gemeinden ist die Gefahr recht gross,
dass die Wappen überladen wirken. Es ist nicht immer einfach, ein neues
Motiv zu finden, das für alle beteiligten Gemeinden passend ist. Aber wenn
man nicht sucht, wird auch nichts gefunden!
In diesem Fall wirkt
das Wappen auf den ersten Blick recht ansprechend. Verschiedene Varianten
standen zur Diskussion, die laufend optimiert wurden
bis die jetzige,
offizielle Fassung vorliegt. Grundsätzlich ist es das Wappen der Gemeinde
Halten, das nicht schwerwiegend verändert wurde. Aber die
namensgebende
Gemeinde Kriegstetten ist nur durch drei massiv verkleinerte Blätter
vertreten, also mit weniger als 10 % der Schildfläche. Das ist "nur"
ein
kleiner Makel für die Symbolik. Aber ins Gewicht fällt die optische Wirkung,
wenn das Wappen in den Stempel und auf die Fahne übertragen wird.
Weiter
erscheint das fliehende Pferd im Schildfuss grafisch recht gut platziert.
Weil die waagrechte Teilungslinie nach unten verschoben ist, fällt das Feld
unter den heraldischen Begriff "Schildfuss". Gemäss dem "Heraldischen
Lexikon" von Gert Oswald beträgt die Höhe des Schildfusses zwei Siebentel
(ca.
28,5 %) der Schildhöhe. Im vorliegenden Schild beträgt die Höhe des
Schildfusses aber ca. zwei Fünftel (40 %) und ist somit zu gross. Diese
Berechnung kann als Haarspalterei angesehen werden. Aber dieses Beispiel
zeigt die Problematik, wenn von allen an der Fusion beteiligten Gemeinden
Wappenmotive in ein neues Wappen übertagen werden. Die Heraldik erlaubt mit
den üblichen Schildteilungen und ihren Kombinationsmöglichkeiten
eine
riesige Auswahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Aber in diesem Wappen stiess
man Grenzen. Natürlich gilt der erste Satz von diesem Abschnitt:
Das
Wappen wirkt (grafisch) zweifellos ansprechend.
Blasonierung:
Gespalten: 1: Fünfmal schrägrechts geteilt von Rot und Weiss, das zweite
Feld belegt mit drei grünen Blättern; 2: In Schwarz weisser Turm;
Schildfuss: In Grün weisses, fliehendes Pferd.