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Kanton Thurgau

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Kriterien
für die Wertung

 

 

Gemeindefusion im Kanton Thurgau: Warth-Weiningen

Im Jahr 1995 vereinigten sich die beiden Ortsgemeinden Warth und Weiningen zur politischen Gemeinde Warth-Weiningen:

 

 

Warth

 

 

Weiningen

 

 

 

Warth-Weiningen

 

 

Die Farben der bisherigen Gemeindewappen erlaubten es, diese praktisch unverändert in ein neues zu übernehmen. Für jedermann ist ersichtlich, dass die beiden Figuren, Rost und Traube, die Felder nicht ausfüllen und dadurch oben und unten eine Leere vorhanden ist. In der Heraldik gilt die Regel, dass die Figuren das Feld möglichst vollständig ausfüllen sollten. Der Rost, das Wappen der ehemaligen Karthause Ittingen, hätte problemlos angepasst werden können. Aber bei der Traube würden die Proportionen unnatürlich wirken, wenn auch diese angepasst würde. Wegen der Symmetrie müssen aber beide Figuren etwa gleich gross dargestellt werden.

Der Vorschlag des Heraldikers Hans Rüegg, beide Figuren nach oben zu verschieben und unten einen Fluss (Thur) in gewechselten Farben einzufügen, gefiel bei den Stimmbürgern weniger. Die ungünstigere Variante erhielt mehr Stimmen. In ländlichen Gegenden werden Veränderungen wesentlich weniger akzeptiert, als das Bekannte und Vertraute. Diese Erfahrung zeigt, dass es nicht genügt, den Stimmbürgern nur die Entwürfe vorzulegen. Diese müssten unbedingt kommentiert werden.

Die bessere, aber leider abgelehnte Variante:

 

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Blasonierung des offiziellen Wappens:
Gespalten von Weiss mit schwarzem Rost und Schwarz mit gelber Traube mit weissen Stiel und zwei weissen Blättern.

 

Wertung des Wappens: Befriedigend   

 

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