Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen

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Übersicht der Fusionen im
Kanton Freiburg

Übersicht alle Fusionswappen

Kriterien für die Wertung

 

 

Gemeindefusion im Kanton Freiburg: Corminboeuf

Ab dem Jahr 2017 ist die Gemeinde Chésopelloz mit Corminboeuf vereinigt:

 

 

 

Chésopelloz

In diesem 1941 engenommenen Wappen vereinte die Gemeinde
den Hahn der Familie Rich mit den drei Rosen der Herren von Duens.
Diese Familien besassen das Bekenntnisrecht (droit d'avouerie) der Pfarrkirche
von Belfaux, von der Chésopelloz abhängig war.

Im Feudalrecht ist der Anwalt (lat. advovatus) ein Laie, der für die
Verteidigung der zeitlichen Interessen einer Abtei oder eines Kapitels
verantwortlich ist. Das französische Wort tauchta anfands des
13. Jahrhunderts auf.

 

 

 

Corminboeuf (bisher)

Der Heilige Georg ist der Patron der Dorfkapelle und war zugleich
 auch der ursprüngliche Dame des Dorfes (St-Georges).

1939 wurde der Heilige Georg als Wahrzeichesn des Dorfes
übernommen. Die Farben wurde jedoch erst 1941 engültig
festgelegt.

 

 

 

Corminboeuf (neu)

 

 

Der Name Corminboeuf wurde bei der Fusion beibehalten bzw. unverändert übernommen. Deshalb hätte auch das Wappen unverändert übernommen werden können. Der Wunsch, einen Teil des Wappens von Chésopelloz ins neue Wappen zu übernehmen, ist nachvollziehbar. Auf den ersten Blick scheinen aber die drei Rosen im Schildhaupt farblich nicht denen im ursprünglichen Wappen zu entsprechen. Die Wappen von Düdingen und Corbaz (2004 fusioniert zu La Sonnaz) sind ebenfalls weiss auf rotem Grund und beziehen sich auf die Familie von Duens.

Der Heilige Georg ist im alten Wappen gemäss den heraldischen Regeln korrekt dargestellt und präsentiert sich trotz der fünf Farben gut. Allerdings handelt es bei dieser Kombination einer menschlichen Figur und zwei Tieren um ein äusserst stark gegliedertes Wappen. Deshalb führt das Einfügen eines mit drei Rosen belegten Schildhauptes eindeutig zu einem überladenen Wappen. Das Hauptmotiv, der Heilige Georg, musste aus Platzgründen massiv verkleinert werden und verliert dadurch an Aussagekraft. Äusserst unvorteilhaft ist die Ergänzung mit einem Schild, der vom linken Arm gehalten wird. Mit der rechten Hand stösst der Ritter die Lanze dem Drachen in den Mund. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit, denn der Drache befindet sich links des Pferdes. Im alten Wappen wurde die Lanze von beiden Händen gehalten und mit einer Körperdrehung konnte der Drache bekämpft werden. Dazu kommt noch die heraldische Regel, dass sich gemeine Figuren nicht überschneiden dürfen. Im alten Wappen befindet sich der Drache vollständig links vom Pferd, im aktuellen liegt er zwischen den Läufen des Pferdes und ist somit teilweise verdeckt. Mit Ausnahme von Kaltbrunn werden die Heiligen grundsätzlich mit dem Heiligenschein (nimbus) dargestellt. Gemäss der französischen Blasonierung sollte das auch für das Wappen von Corminboeuf gelten. Aber hier weist der Heilige Georg einen roten Kopfputz auf und gemäss den weissen, unkonturierten Stellen beidseits des Halses ist der Heiligenschein abgerutscht und befindet sich in Auflösung.


Blasonierung:

In Gelb der Heilige Georg auf schwarzem, rot gezäumten und gesattelten Pferd, in weissem Harnisch mit rotem Mantel und rotem Federbusch, bewehrt mit rotem Schild mit weissen Kreuz, eine gelbe Lanze in den Rachen eines grünen Drachen stossend; in rotem Schildhaupt drei weisse Rosen mit gelben Butzen und grünen Kelchblättern.

 

Wertung: Schlecht 

 

Zur nächsten Gemeindefusion: Corpataux-Magnedens FR (alphabetisch innerhalb der Schweiz)

Zur nächsten Gemeindefusion: Corpataux-Magnedens FR (alphabetisch innerhalb des Kantons Freiburg)

Zur nächsten Gemeindefusion: Donat GR (innerhalb der Bewertungsstufe "schlecht")


Exkurs: Der Heilige Georg

Die Heiligen sind entweder als Person oder durch ihr Attribut in den Wappen dargestellt.
 In den aktuellen und ehemaligen Wappen der Schweiz sind diese als Personen wie folgt vertreten:

Ambrosius (1), Andreas (1), Antonius (1), Appolonarius (1), Beat (1), Bernhard (1), Blasius (1), Brixus (1), Carlos (1), Cyrius (1),
Domenica (1), Fridolin (2), Gallus (3), Georg (15), Jakobus (1), Johannes (2), Julitta (1), Kolumban (1), Laurentius (3), Luzius (1),
 Magnus (1), Martin (16), Mauritius (6), Petrus und Paulus (1), Pelagius (2), Poncet (2), Remigius (1), Sekundus (1), Stephan (1),
 Theodul (2), Valentin (2), Verena (1), Wendelin (3).

Wie im alten und neuen Wappen von Corminboeuf bereits aufgezeigt wird, kollidieren viele Darstellungen mit den heraldischen Regeln
 und mit den praktischen Möglichkeiten der Waffenführung. Problematisch ist die Lanzenhaltung, teilweise mit beiden Händen,
 dann entweder links oder rechts. Einzig im Wappen von Stein am Rhein reitet Georg nach links (= rückwärts) und kann deshalb
die Lanze rechts und den Schild links halten und der Drache befindet sich auf der rechten Seite.

 

         

Stein am Rhein SH

Kaltbrunn SG Saint-George VD Rhäzüns (ehem. Kreis) GR Schlans GR
       
Waltensburg/Vuorz GR Ruschein GR Chermingnon VS Liddes VS Brissago TI
         
Castiel GR Rümlingen BL Brontallo TI