|
Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen |
||||
|
|
||||
|
|
Gemeindefusion im Kanton Aargau: Mettauertal Im Jahr 2010 vereinigten sich die fünf Gemeinden Hottwil, Etzgen, Mettau, Oberhofen und Wil zur neuen Gemeinde Mettauertal:
|
|||
|
Etzgen |
Hottwil
|
Mettau
|
||
|
Oberhofen
|
|
Wil |
||
|
|
Mettauertal |
|
||
|
Anlässlich der ersten Gemeindeversammlung am 27. November 2009 wurden zwei Vorschläge für das neue Gemeindewappen vorgelegt. Das Wappen hat eine grosse Ähnlichkeit mit dem erst kürzlich angenommenen Wappen für die Gemeinde Glarus Süd. Zur Zeit gibt es in der Schweiz 49 Wappen mit einer Sonne, davon sind 24 gelb auf blauem Grund, ergänzt durch ein oder mehrere andere Motive. Leider gibt es kein offizielles Wappenregister aller Schweizer Gemeindewappen. Damit könnten identische oder leicht verwechselbare Wappen vermieden werden. Wir von der Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen verfügen über eine recht aktuelle Übersicht aller Gemeindewappen. Unser Problem besteht darin, dass wir wohl über alle laufenden Fusionen informiert sind, nicht aber über die neu geschaffenen Wappen. Gemäss unseren Statuten stehen wir allen Körperschaften bei Neuschöpfungen beratend zur Seite, was leider selten benützt wird und wohl auch den wenigsten Gemeindeverantwortlichen bekannt sein dürfte - trotz Internet. Die etwas eigenwillige Gestaltung der Sonne mit den unregelmässigen Strahlen ist aus heraldischer Sicht problematisch, sofern diese Darstellungsart als besonderes Merkmal des Gemeindewappens dienen sollte. Die Heraldik erlaubt bei der Darstellung einen gewissen Freiraum. Dementsprechend ist in der Fachsprache (Blasonierung) nur das Wesentliche festgehalten. Bei der Sonne kann eigentlich nur festgelegt werden, ob sei ein Gesicht oder keines aufweist. Dass sie Strahlen aufweisen muss, ist selbstverständlich, ansonsten es ein Vollmond wäre. Als Grenzfall kann noch die Anzahl der Strahlen festgelegt werden, falls damit eine bestimmte Symbolik verbunden ist (siehe Glarus Süd). Ob die Strahlen gerade oder geflammt dargestellt werden, muss dem Zeichner überlassen werden. Besonders dekorativ wirkt eine Sonne mit abwechseln geraden und geflammten Strahlen. Für ein einheitliches Erscheinungsbild kann jedoch die Gemeinde die exakte Darstellung ihres Wappens festlegen. Aber diese Regelung gilt nur innerhalb der Gemeinde für die Drucksachen, Kennzeichnung der gemeindeeigenen Fahrzeuge, der Beschilderung der Amtsräume usw. Aber bei der Herausgabe eines Gemeindewappenbuches des Kantons sollten die allgemeingültigen Regeln der Heraldik beachtet werden um eine Einheitlichkeit innerhalb des Buches zu erreichen.
Blasonierung des neuen Wappens:
|
||||
|
Wertung: Gut
|
||||
|
|
||||